Planungs- und baustellenkoordination

Gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitskoordination:

Seit Mitte 1999 ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet auf Baustellen die Arbeitsabläufe der beauftragten Unternehmen in Bezug auf Arbeitssicherheit zu koordinieren.

Die Solar4You hat umfangreiche Erfahrung in der Sicherheitskoordination.


Zu unseren Aufgaben zählen:


 die Übernahme der Planungskoordination

 die Übernahme der Baustellenkoordination

 die Übernahme der Projektleitung gem. BauKG