Planungs- und baustellenkoordination
Gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitskoordination:
Seit Mitte 1999 ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet auf Baustellen die Arbeitsabläufe der beauftragten Unternehmen in Bezug auf Arbeitssicherheit zu koordinieren.
Die Solar4You hat umfangreiche Erfahrung in der Sicherheitskoordination.
Zu unseren Aufgaben zählen:
die Übernahme der Planungskoordination
die Übernahme der Baustellenkoordination
die Übernahme der Projektleitung gem. BauKG